FF Matzen – ACHTUNG: Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf erlässt Waldbrandverordnung

Trockenheit, Wind und oft wochenlang kein Regen in Sicht – die Gefahr von Waldbränden ist in Niederösterreich und auch im Bezirk Gänserndorf wieder deutlich gestiegen.

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit wurden bereits in allen 20 niederösterreichischen Bezirken Waldbrandverordnungen erlassen, darunter seit 13. Juli 2023 auch im Bezirk Gänserndorf (gültig bis 31. Oktober 2023).

Grundsätzlich bedeutet die Verordnung, dass Rauchen und jegliches Feuer im Wald und in Waldnähe untersagt sind.

Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung wird mit Verwaltungsstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Dabei muss die Übertretung keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet.

Verordnung der BH Gänserndorf – Vorbeugung gegen Waldbrände

https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrand_VO_BHGF_2023.pdf